Teilnahmebedingungen
6. Wildschütz-Klostermann-Markt
am 6. und 7.10. 2012

1. Veranstalter

Marketinggemeinschaft Stadt Lichtenau/Westfalen e.V.
Geschäftsstelle
Leihbühl 21
33165 Lichtenau

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ,

2. Ort der Veranstaltung

Stadtkern Lichtenau mit Lange Straße, Wasserstraße, Neuer Weg.
Der Veranstalter behält sich die genaue Zuweisung der jeweiligen Standorte im Rahmen seiner Konzeptionisierung vor, wobei versucht wird, den Wünschen der Aussteller in gemeinsamer Absprache gerecht zu werden.

3. Öffnungszeiten

Samstag (06.10.12) und Sonntag (7.10.12) jeweils von 11 bis 18 Uhr - Offene Ladenlokale gemäß Ladenschlussgesetz. Während der Öffnungszeiten müssen die Stände von den Standinhabern besetzt sein.

4. Anmeldung

Das Anmeldeformular bitte per Fax / Brief an obige Veranstalter-Adresse senden.
Bei Bestätigung der Teilnahme erhält der Aussteller eine Rechnung die gleichzeitig Standbestätigung ist.
Der genaue Standort wird vom Veranstalter drei Wochen vor dem Markt mitgeteilt.

5. Standgebühren

Die Beteiligungspreise entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.

6. Rechnungs- und Zahlungsbedingungen

Die Berechnung und der Fälligkeitstermin der Gebühren erfolgt zusammen mit der Zulassung.

7. Zulassung

Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung der Aussteller im Rahmen seiner Gesamtkonzeptionisierung und thematischen Schwerpunkte in eigener Verantwortung. Eine bereits erteilte Zusage kann widerrufen werden, wenn sich Voraussetzungen bis zur Veranstaltung ändern. Der Veranstalter ist berechtigt Anmeldungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.

8. Haftung

Die Ausstellung wird vom Veranstalter haftpflichtversichert und beschränkt sich auf den Haftungsumfang des Versicherungsträgers. Die Versicherung der Ausstellungsgegenstände sowie die des Personals ist ausschließlich Sache des Ausstellers.

9. Verkauf

Der Direktverkauf ist während der Öffnungszeiten gestattet. Sämtliche Artikel sind dem Veranstalter mit der Anmeldung zu benennen. Der Verkauf von Speisen und Getränken erfolgt ebenfalls nur mit gesonderter schriftlicher Genehmigung.

10. Standaufbau, -abbau und Ausstattung

Der Standaufbau ist möglich ab Freitag, 05.10.12 von 14.00 bis 20.00 Uhr (nach Absprache).

Am Samstag, 06.10.12 von 7.00 bis 10.00 Uhr.
Der Abbau kann frühestens am Sonntag, 7.10.12 ab 18.30 Uhr beginnen. Der Standplatz muss Montag, 8.10.2012 vollständig rückstandsfrei geräumt sein.

11. Verstöße gegen die Ausstellungsbedingungen

Bei Verstößen gegen die Ausstellungsbedingungen kann der Veranstalter den Stand mit sofortiger Wirkung schließen und räumen lassen. Diese Regelung gilt auch, wenn die Werbung gegen die gesetzlichen Vorschriften, die guten Sitten oder den Marktzweck gerichtet ist. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Paderborn. Ansprüche gegen den Veranstalter sind spätestens vier Wochen nach der Veranstaltung dem Veranstalter zu melden, ansonsten gelten sie als erloschen.

13. Allgemeines

Auf dem gesamten Ausstellungsgelände hat der Veranstalter das Hausrecht. Wird die Veranstaltung abgesagt, können gegen den Veranstalter keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Änderungen der Teilnahmebedingungen bleiben vorbehalten.

 

Lichtenau/Westfalen im November 2011

Marketinggemeinschaft Stadt Lichtenau/Westfalen e.V.

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Mit einem interessanten Marktkonzept rund um die Welt des Waldes, des Forstes, der Landwirtschaft und der regenerativen Energie sollen wieder gewerbliche und gemeinnützige Aktivitäten in größter Bandbreite die Leistungskraft, Urtümlichkeit und Gastfreundschaft der 15 Dörfer der Stadt Lichtenau präsentiert werden.

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